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BGH, 12.04.1995 - XII ZB 14/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Festsetzung einer höheren Berufungsbeschwer - Streitwert einer Auskunftsklage - Berücksichtigung des erforderlichen Aufwands an Zeit und Kosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 2 3 254 511a
Wert der Beschwer bei Berufung des Auskunftspflichtigen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Warendorf, 15.06.1994 - 9 F 38/94
- OLG Hamm, 07.12.1994 - 11 UF 158/94
- BGH, 12.04.1995 - XII ZB 14/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZB 14/95
Zur Begründung wird auf die Ausführungen des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs im Beschluß vom 24. November 1994 - GSZ 1/94 - FamRZ 1995, 349 ff verwiesen, die auch verfassungsrechtlicher Überprüfung standhalten (BVerfG. Beschluß vom 21. März 1995 - 1 BvR 521/95 -). - BGH, 21.02.1994 - II ZB 13/93
Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZB 14/95
Zur Begründung macht er sich die Auffassung zu eigen, die den II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Vorlagebeschluß vom 21. Februar 1994 - II ZB 13/93 - NJW 1994, 1222) veranlaßt hatte, die Frage der Beschwer des zur Auskunft verurteilten Rechtsmittelführers dem Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vorzulegen. - BGH, 05.05.1993 - XII ZR 88/92
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZB 14/95
Das Oberlandesgericht ist zutreffend und in Übereinstimmung mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch des Senates - davon ausgegangen, daß für die Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes - den das Gericht bei einem Rechtsstreit wegen einer Auskunftsverpflichtung gemäß §§ 2 und 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzen hat - auf seiten der zur Auskunft verurteilten Partei als Rechtsmittelkläger deren Interesse maßgebend ist, die Auskunft nicht erteilen zu müssen; hierbei ist regelmäßig der für die Auskunftserteilung erforderliche Aufwand an Zeit und Kosten zu berücksichtigen, während der Wert des Auskunftsanspruchs außer Betracht bleibt (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 88/92 - FamRZ 1993, 1423 f m.w.N.). - BGH, 24.03.1993 - XII ZB 6/93
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZB 14/95
Bedenken gegen die Höhe der vom Oberlandesgericht nach seinem Ermessen festgesetzten Kosten für die Erteilung der Auskunft - die auf Rechtsmittel nur einer beschränkten Kontrolle unterliegt (vgl. Senatsbeschluß vom 24. März 1993 - XII ZB 6/93 - BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 9 m.w.N.) - werden mit der Beschwerde nicht erhoben. - BGH, 22.02.1995 - XII ZB 16/95
Auskunftserteilung über Einkommen zur Beurteilung von Taschengeldansprüchen - …
Auszug aus BGH, 12.04.1995 - XII ZB 14/95
Daran hält der Senat trotz der entgegenstehenden Auffassung des II. Zivilsenats fest (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Februar 1995 - XII ZB 16/95 -).